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Beschlussvorlage der Verwaltung

Ermächtigung des Oberbürgermeisters zum Abschluss öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen über den Betrieb von LogaAll-in für weitere Kommunen

20220292 03.03.2022 Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation

🟢 Beschlossen 03.03.2022 · Rat (13. Sitzung) · Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 3 (AfD)dafür: 77 (SPD,Grüne,CDU,LINKE,PAR&StG, UWG:FB,FDP,PAR,OB)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Bochum soll den Oberbürgermeister ermächtigen, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen über den Betrieb des IT-Verfahrens P&I Loga im Rahmen des Lizenzmodells LogaAll-in abzuschließen. Die Vorlage der Verwaltung begründet die Notwendigkeit neuer Verträge mit kommunalen Kooperationspartnern damit, dass das neue Lizenzmodell nicht durch bestehende Vereinbarungen abgedeckt werden kann. Zuvor hatte der Rat der Fortführung der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Personalwirtschaft nach einem Software-Upgrade zugestimmt.

Die geplanten Vereinbarungen regeln den Leistungsaustausch zwischen der Stadt Bochum als Leistungserbringerin und verschiedenen Partnern als Leistungsnehmer. Zu den beteiligten Kommunen gehören die Hansestadt Breckerfeld, die Städte Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Wetter (Ruhr) und Witten sowie die Landeshauptstadt Düsseldorf und die Stadt Mönchengladbach über die ITK Rheinland. Zudem ist die Kreisverwaltung Ennepe-Ruhr-Kreis Teil der Kooperation. Die Partner sollen die Steuerung der Anwendung durch ihre Fachexpertise unterstützen. Eine Entschädigung für den Aufwand der Stadt Bochum ist als monatliche Pauschale pro Personalfall vorgesehen, wobei die Kostenregelung separat vereinbart wird.

Für die Durchführung der Maßnahmen wird im Jahr 2022 ein Mittelbedarf von 689.000 EUR veranschlagt. Die jährlichen Folgelasten werden für 2023 mit 675.000 EUR und für 2024 mit 688.000 EUR kalkuliert, wobei die Kosten durch Einnahmen refinanziert werden sollen. Nach dem Abschluss der Vereinbarungen ist deren Vorlage zur Genehmigung bei der Bezirksregierung Arnsberg vorgesehen.

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