Verkehrszeichen für Überholverbot von Zweirädern
✦ KI-Zusammenfassung
In der Anfrage mit der Nummer 20220274 befasst sich die Fraktion „Die PARTEI & STADTGESTALTER“ mit der Verkehrssicherheit von Zweiradfahrern im Bochumer Stadtgebiet. Im Fokus steht dabei die Einhaltung des nach der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebenen Mindestabstands von 1,5 Metern beim Überholen von Fahrrädern.
Die Anfrage thematisiert, dass die Kontrolle dieses Abstands in der Praxis schwierig sei und straßenbauliche Gegebenheiten die Einhaltung oft erschweren könnten. Als mögliche regulatorische Maßnahme wird die Verwendung des Verkehrszeichens 277.1 angefragt, welches das Überholen von einspurigen Fahrzeugen durch mehrspurige Fahrzeuge untersagt.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, an welchen Engstellen im Stadtgebiet das Einhalten des Sicherheitsabstands ein Risiko darstellt und ob hierzu systematische Analysen vorliegen. Zudem wird nach dem aktuellen Einsatz dieses Verkehrszeichens in Bochum sowie nach den damit verbundenen Erfahrungen gefragt. Es wird ferner nach weiteren potenziellen Einsatzorten für das Zeichen sowie nach der Häufigkeit und Methode der polizeilichen Kontrollen zur Einhaltung der Mindestabstände beim Überholvorgang im Stadtgebiet gefragt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 153 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
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