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Antwort der Verwaltung

Unrechtmäßig eingenommene Gebühren der Bochumer Sparkasse

20220223 27.04.2022 Amt für Finanzsteuerung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktion „Die PARTEI & STADTGESTALTER“ hat Fragen zur Handhabung von Gebührenänderungen bei der Bochumer Sparkasse gestellt. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach die sogenannte Zustimmungsfiktion bei wesentlichen Änderungen von Verbraucherverträgen nicht mehr wirksam ist. Die Verwaltung hat hierzu eine Stellungnahme der Sparkasse Bochum vorgelegt.

Nach Angaben der Sparkasse wurden betroffene Kundinnen und Kunden bereits über Kontoauszüge sowie durch Anschreiben im Herbst 2021 informiert. Um den Folgen des Urteils zu begegnen, hat die Sparkasse die seit Oktober 2021 geltende Preisanpassung für betroffene Konten proaktiv zurückgenommen. Eine automatische Rückerstattung der Gebühren sieht das Gerichtsurteil nicht vor.

Für zukünftige Anpassungen wesentlicher Vertragsbedingungen oder Entgelte wird die Sparkasse die aktive Zustimmung der Kundinnen und Kunden einholen müssen, sofern keine gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Vorgaben eine andere Vorgehensweise erfordern. Die Verwaltung hat die Informationen im Rahmen einer Anfrage zur Kenntnis genommen.

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