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Mitteilung der Verwaltung

Förderantrag zur Förderrichtlinie "Planungsvorrat" für einen zweigleisigen Ausbau der Stra-ßenbahnstrecke in Gerthe und Verlängerung nach Cöppencastrop

20220164 09.03.2022 Amt für Stadtplanung und Wohnen

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat den Antrag auf Förderung von Planungsleistungen für den zweigleisigen Ausbau der Straßenbahnstrecke in Bochum-Gerthe sowie die Verlängerung nach Cöppencastrop erneut eingereicht. Nachdem das Vorhaben im Bewilligungsverfahren 2021 nicht berücksichtigt wurde, wurde der Antrag nun dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zur Meldung an das Land Nordrhein-Westfalen vorgelegt.

Grundlage für die erneute Beantragung ist die aktualisierte Richtlinie „Planungsvorrat“ des Verkehrsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese sieht eine Aufstockung der Fördermittel sowie eine Verlängerung der Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025 vor. Gefördert werden sollen Planungsleistungen für Schieneninfrastrukturvorhaben, wie etwa die Grundlagenermittlung, Vermessungen und Potenzial- sowie Fahrgastnachfrageanalysen.

Der Gegenstand des Antrags umfasst den zweigleisigen Ausbau der Strecke ab dem Kreuzungsbereich Lothringer Straße / Hiltroper Landwehr bis zur Haltestelle Schürbankstraße sowie die Verlängerung von der Haltestelle Schürbankstraße bis zu einer neuen Endhaltestelle im Bereich des Bövinghauser Hellwegs in Cöppencastrop. Ziel der Richtlinie ist es, die Planung von Infrastrukturprojekten im öffentlichen Personennahverkehr voranzutreiben, um die Attraktivität des ÖPNV zu steigern und zur Erreichung der Klimaschutzziele beizutragen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 161 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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