Bauordnungsrechtliche Maßnahmen wegen eines Großbrands bei einem Reifenhändler in Hamme
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit bauordnungsrechtlichen Maßnahmen nach einem Großbrand bei einem Reifenhändler in Hamme befasst. Der Brand ereignete sich am 24. August 2021; dies war der zweite Großbrand an diesem Standort innerhalb eines kurzen Zeitraums.
Im Zentrum der Anfrage stehen Fragen zur Gefährdungslage und zur Einhaltung gesetzlicher Abstandsflächen zur Autobahn A-40. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob die Fortführung des Betriebs eine latente Gefahr darstellt und worauf eine entsprechende Einschätzung basieren würde. Zudem wird gefragt, ob die Lagerung von Altreifen innerhalb der nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 FStrG vorgeschriebenen Abstandsfläche rechtlich unzulässig ist.
Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, welche Möglichkeiten die Verwaltung hat, eine Vergrößerung der Abstände zwischen den Lagerflächen und der Autobahn gegenüber dem Betriebsinhaber durchzusetzen. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die mögliche Sperrung oder Entfernung des parallel zur A-40 verlaufenden Gehwegs zwischen der Robertstraße und der Berggate. Abschließend wird nach den bauordnungsrechtlichen Instrumenten der Verwaltung gefragt, um Großbränden bei Altreifenhändlern präventiv durch die Erteilung von Auflagen zu begegnen.
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