Obere Stahlindustrie 10 - Bauordnung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat über den Antrag der Vereinigten Schotterwerke GmbH & Co.KG zur Errichtung eines Bürogebäudes in der Obere Stahlindustrie 10 informiert. Im Zuge dieses Vorhabens sollen die derzeit auf dem Flurstück 196 befindlichen Bürocontainer nach Fertigstellung des Neubaus entfernt werden.
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist als sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB einzustufen. Laut der Prüfung der zuständigen Fachabteilung widerspricht die Errichtung nicht den Festsetzungen des regionalen Flächennutzungsplans, welcher das Gebiet für gewerbliche und industrielle Nutzungen vorsieht. Es liegen keine Beeinträchtigationsgründe hinsichtlich öffentlicher Belange vor, da das Vorhaben weder gegen Landschaftspläne verstößt noch schädliche Umwelteinwirkungen verursacht oder die Agrarstruktur sowie den Hochwasserschutz beeinträchtigt. Auch eine Entstehung einer Splittersiedlung wird ausgeschlossen. Die Erschließung des Grundstücks ist durch die bestehende Nutzung und die Anpassung von Flurstücksgrenzen gesichert.
Aufgrund der Lage im Außenbereich ist seitens der Antragstellerin eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung vorzulegen, die mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen ist. Die Verwaltung beabsichtigt, die Baugenehmigung für das Vorhaben zu erteilen, da es planungsrechtlich als zulässig eingestuft wurde.
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