Erschließungsverträge Nr. 1 - 3, Opel-Werk I, Bauabschnitte 1 - 3
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über eine Anpassung der Erschließungsverträge Nummer 1 bis 3 für die Bauabschnitte 1 bis 3 des ehemaligen Opel-Werks I. Die Verträge wurden zwischen der Bochum Perspektive GmbH und der Stadt Bochum zur Reaktivierung der Flächen geschlossen. Ursprünglich war bei der Planung von einer Förderquote des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 48 % für die qualifizierte Mischwasserkanalisation ausgegangen.
Aufgrund einer geänderten Erschließungsplanung, die das Verhältnis zwischen öffentlichen Erschließungsflächen und versiegelten Gewerbeflächen beeinflusst, hat die Bezirksregierung eine Reduzierung der Förderquote auf 31 % mitgeteilt. Dies führt zu einer Veränderung der städtischen Zahlungsverpflichtungen über die drei Bauabschnitte hinweg. Während die vertraglich fixierten Zahlungen der Stadt Bochum zuvor auf etwa 6,686 Millionen Euro geschätzt wurden, belaufen sich die nun zu fixierenden Zahlungen auf circa 8,133 Millionen Euro. Die Verwaltung gibt an, dass die daraus resultierenden Mehrkosten bereits im Haushalt berücksichtigt oder durch Umschichtungen bereitgestellt wurden. Zur Regelung der Kosten soll die Kostenregelung in den Verträgen um einen Absatz erweitert werden. Dieser sieht vor, dass die endgültige Höhe des städtischen Anteils erst nach Vorlage des abschließenden Förderbescheides und des festgestellten Förderanteiles durch das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 06.04.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 23.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
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