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Mitteilung der Verwaltung

Hiltroper Landwehr 120a - Bauordnung

20214083 01.03.2022 Bauordnungsamt

🟢 Beschlossen 01.02.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (13. Sitzung) · Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Auf dem Grundstück Hiltroper Landwehr 120a ist die Errichtung eines offenen Weideunterstandes mit Holzumzäunung vorgesehen. Das Gelände, welches Teile der Flurstücke 569, 565 und 619 umfasst, wird von einem land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen als Weidefläche für Alpakas genutzt. Der geplante Unterstand soll eine Fläche von 6,00 m x 3,50 m sowie ein Volumen von 46,30 cbm aufweisen. Neben der Tierhaltung ist die Durchführung von Alpakawanderungen bis zu dreimal wöchentlich sowie die Nutzung der Tiere für Therapie- und Entspannungskurse im Freien geplant.

Das Vorhaben befindet sich in einem Gebiet, das im Bebauungsplan Nr. 31211 als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt ist und innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes liegt. Da das Grundstück im Außenbereich angesiedelt ist, erfolgt die rechtliche Beurteilung nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches. Laut der Mitteilung der Verwaltung liegen keine Beeinträchtigungen öffentlicher Belange vor, da der Unterstand in direkter Nähe zur bestehenden Hauptnutzung errichtet wird und keine nennenswerten Bodenversiegelungen stattfinden sollen. Das Dach des Unterstandes soll begrünt werden. Da keine naturschutzrechtlichen Bedenken bestehen, beabsichtigt die Verwaltung, eine Befreiung vom Bebauungsplan zu erteilen und die Baugenehmigung für das Vorhaben zu erlassen.

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