Meesmannstr.- Bauordnung
✦ KI-Zusammenfassung
Das Bauordnungsamt hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zu Lärmbelästigungen durch das Amazon-Verteillager in der Meesmannstraße reagiert. Dem Amt waren die Beschwerden der Anwohner der Kepler-Siedlung bezüglich nächtlicher Lärmemissionen nicht direkt bekannt. Eine Anfrage der Gemeinsamen Unteren Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen erfolgte jedoch im August 2020 aufgrund von Nachbarbeschwerden.
Bisher wurden vor Ort keine Messungen durchgeführt. Eine geplante Messung bei einer beschwerdeführenden Person kann aufgrund der hohen Nachfrage nach Lärmmessungen derzeit nicht zeitnah erfolgen. Die rechtliche Grundlage für die Lärmschutzwerte bildet eine im Baugenehmigungsverfahren vorgelegte schalltechnische Untersuchung. Da das Grundstück nicht in einem rechtsverbindlichen Bebauungsplan liegt, wurde der Bereich als allgemeines Wohngebiet eingestuft. Damit gelten Immissionsrichtwerte von 55 dB(A) am Tag und 40 dB(A) in der Nacht.
Nach der vorliegenden Untersuchung werden die Grenzwerte durch die bestehende Anlage und den zugehörigen Kraftfahrzeugverkehr eingehalten, weshalb keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind. Zwar wurden im Rahmen der Untersuchung auch Varianten mit einer Erhöhung oder einer zusätzlichen Lärmschutzwand als technisch realisierbar untersucht, eine Forderung nach solchen Nachbesserungen ist jedoch auf Basis der bestehenden Baugenehmigung nicht möglich.
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