Bochum Transparent

← Alle Vorlagen

Antwort der Verwaltung

Meesmannstr.- Bauordnung

20214076 09.02.2022 Bauordnungsamt

🟢 Beschlossen 01.02.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (13. Sitzung) · Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Das Bauordnungsamt hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zu Lärmbelästigungen durch das Amazon-Verteillager in der Meesmannstraße reagiert. Dem Amt waren die Beschwerden der Anwohner der Kepler-Siedlung bezüglich nächtlicher Lärmemissionen nicht direkt bekannt. Eine Anfrage der Gemeinsamen Unteren Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen erfolgte jedoch im August 2020 aufgrund von Nachbarbeschwerden.

Bisher wurden vor Ort keine Messungen durchgeführt. Eine geplante Messung bei einer beschwerdeführenden Person kann aufgrund der hohen Nachfrage nach Lärmmessungen derzeit nicht zeitnah erfolgen. Die rechtliche Grundlage für die Lärmschutzwerte bildet eine im Baugenehmigungsverfahren vorgelegte schalltechnische Untersuchung. Da das Grundstück nicht in einem rechtsverbindlichen Bebauungsplan liegt, wurde der Bereich als allgemeines Wohngebiet eingestuft. Damit gelten Immissionsrichtwerte von 55 dB(A) am Tag und 40 dB(A) in der Nacht.

Nach der vorliegenden Untersuchung werden die Grenzwerte durch die bestehende Anlage und den zugehörigen Kraftfahrzeugverkehr eingehalten, weshalb keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind. Zwar wurden im Rahmen der Untersuchung auch Varianten mit einer Erhöhung oder einer zusätzlichen Lärmschutzwand als technisch realisierbar untersucht, eine Forderung nach solchen Nachbesserungen ist jedoch auf Basis der bestehenden Baugenehmigung nicht möglich.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 175 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

✉ Neue Vorlagen zum Thema Planung & Stadtentwicklung direkt ins Postfach

Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz