Baumentfernung auf dem Grundstück Rhönstr. 2-6
✦ KI-Zusammenfassung
Für das Grundstück in der Rhönstraße 2-6 wurde ein Antrag auf die Entfernung von neun Bäumen gestellt, um dort den Bau von zwei Mehrfamilienhäusern zu ermöglichen. Da diese Bäume aufgrund ihrer Art und ihres Stammumfangs unter die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in Bochum fallen, ist eine rechtliche Prüfung der Fällung erforderlich.
Die Verwaltung führt aus, dass die Bäume mit den Nummern 1, 3 sowie 5 bis 8 innerhalb der geplanten Ausbaufläche liegen. Ein weiterer Baum befindet sich auf der Aufstellfläche der Feuerwehr, während ein weiterer die Zufahrt zu den vorgesehenen Garagen beeinträchtigt. Die Entfernung eines weiteren Baumes sei notwendig, um den Höhenausgleich des Grundstücks und die Nutzbarkeit des Geländes sicherzustellen. Eine alternative Planung zur Erhaltung der Bäume wird als nicht möglich beschrieben. Die Verwaltung begründet die Beantragung einer Ausnahme von der Schutzsatzung damit, dass eine nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung des Grundstücks ansonsten nur unter wesentlichen Beschränkungen oder gar nicht realisierbar wäre.
Als Ausgleich für den Verlust der Bäume sollen auf dem Grundstück 20 Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 20 cm gepflanzt, erhalten und gepflegt werden. Diese Ersatzpflanzungen sollen direkt auf dem betroffenen Grundstück umgesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 09.02.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 25.01.2022kein Ergebnis hinterlegt
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