Kuhlenkötterweg 14 - Bauordnung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Mitteilung zum Bauvorhaben am Kuhlenkötterweg 14 vorgelegt. Geplant ist die Errichtung eines Gartenhauses, das als Versorgungshütte mit Strom- und Wasseranschluss für die Gartennutzung dienen soll. Das Grundstück liegt im Außenbereich und wird nach dem regionalen Flächennutzungsplan als allgemeiner Siedlungsbereich bzw. Wohnbaufläche ausgewiesen.
Das Vorhaben umfasst eine Fläche von etwa 12 Quadratmetern und wird als Nebenanlage eingestuft, die nicht dem Wohnen dient, sondern der Bewirtschaftung des Grundstücks. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange wird nach Einschätzung der zuständigen Stelle nicht erwartet. Das Bauvorhaben widerspricht nicht den Darstellungen des regionalen Flächennutzungsplans und berührt keine besonderen Schutzgebiete. Die untere Landschaftsbehörde hat dem Vorhaben bereits zugestimmt, da keine erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erwarten sind.
Zudem wird festgestellt, dass durch die Errichtung keine Splittersiedlung entsteht und die Erschließung des Grundstücks gesichert ist. Auf Grundlage dieser Prüfung beabsichtigt die Bauaufsicht, die Baugenehmigung für das Gartenhaus zu erteilen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 23.02.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 01.02.2022Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
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