Anzahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister in den Legislaturperioden in Bochum-Mitte, seit der Gemeindereform zum 01. Januar 1975
20261270 · Antwort der Verwaltung · 25.06.2026 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Mitte I
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Die Verwaltung von Bochum-Mitte hat auf eine Anfrage der AfD-Bezirksfraktion zur Anzahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister in den Legislaturperioden seit der Gemeindereform 1975 geantwortet. Die Fraktion hatte im Rahmen einer Sitzung im April 2026 Informationen darüber angefordert, in welchen Zeiträumen lediglich ein stellvertretender Bezirksbürgermeister gewählt worden war und welche Gründe hierfür vorlagen.
In der Antwort von Marco Zakrzewski wird erläutert, dass aufgrund der ursprünglichen gesetzlichen Vorgaben bei der Gründung der Bezirksvertretung zunächst nur die Wahl einer einzelnen Stellvertretung möglich war. Erst eine spätere Änderung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) schuf die rechtliche Grundlage für die Wahl mehrerer Personen. Seit 1984 nutzt die Bezirksvertretung Bochum-Mitte diese Regelung und wählt zwei stellvertretende Bezirksbürgermeister bzw. stellvertretende Bezirksbürgermeisterinnen. Die endgültige Anzahl der Stellvertretungen orientiert sich an der jeweils geltenden Rechtslage der Gemeindeordnung, wobei die Bezirksvertretung über die konkrete Besetzung eigenständig entscheidet.
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