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Rampe für die Unterführung zwischen Kreuzstraße und Hermannshöhe

20260447 · Antwort der Verwaltung · 25.06.2026 · Tiefbauamt

↳ Zugehörige Anfrage Rampe für die Unterführung zwischen Kreuzstraße und Hermannshöhe · 22.01.2026
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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KI-Zusammenfassung

Die Grüne-Fraktion der Bezirksvertretung Bochum-Mitte hat angefragt, ob die Unterführung zwischen der Kreuzstraße und der Hermannshöhe durch den Bau einer Rampe barrierefrei gestaltet werden kann. Derzeit ist der Zugang lediglich über Treppen möglich, was die Nutzung für Menschen mit Rollstühlen, Kinderwagen oder Fahrrädern einschränkt.

In der Antwort der Verwaltung zur Vorlage 20260447 führt das Tiefbauamt aus, dass eine Umsetzung unter Einhaltung einer maximal zulässigen Rampenneigung von sechs Prozent weitreichende bautechnische Maßnahmen erfordern würde. Für die notwendige Überwindung der Höhenunterschiede wäre auf der Seite der Hermannshöhe eine Entwicklungslänge von etwa 73,30 Metern und auf der Seite der Kreuzstraße eine Länge von circa 25 Metern erforderlich. Die derzeit im Besitz der Stadt befindlichen Grundstücke seien für diese Rampenlängen nicht ausreichend.

Ein Bau der Rampen wäre demnach nur durch den vorherigen Erwerb zusätzlicher Flächen möglich. Das Tiefbauamt bewertet den damit verbundenen technischen Aufwand sowie den notwendigen Grunderwerb als unverhältnismäßig hoch. Eine präzise Bezifferung der anfallenden Kosten lässt sich ohne eine entsprechende Planung nicht vornehmen, da die Realisierung auf fremden Grundstücken erfolgen müsste.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 169 Wörter).

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Mitte (7. Sitzung)
25.06.2026
kein Ergebnis hinterlegt