Gebühren für Straßenaufbruchgenehmigungen - aktueller Sachstand
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Stand der Gebühren für Straßenaufbruchgenehmigungen in Bochum. Nachdem das Rechnungsprüfungsamt im Juli 2025 die Einführung von Verwaltungsgebühren sowie die Prüfung von Sondernutzungsgebühren empfohlen hatte, wurde die Umsetzung der Verwaltungsgebühren vollzogen. Die entsprechenden Gebührentatbestände wurden zum 1. Januar 2026 in die Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung der Stadt aufgenommen. Die Gebührenhöhe basiert auf den vom Amt für Finanzsteuerung ermittelten Kostenansätzen.
Die Erhebung der neuen Verwaltungsgebühren wurde im März 2026 aufgenommen. Zu den neuen Tarifstellen gehören unter anderem Gebühren für die Genehmigung von Grundstückszufahrten, Aufbruchsgenehmigungen für Versorgungsträger sowie Zustimmungen nach dem Telekommunikationsgesetz. Die Gebühren bewegen sich in einem Bereich zwischen etwa 100 Euro und rund 214 Euro, je nach Art des Vorhabens.
Die geplante Einführung zusätzlicher Sondernutzungsgebühren konnte hingegen nicht umgesetzt werden. Die Verwaltung begründet dies damit, dass Verfahren nach dem Telekommunikationsgesetz keine Sondernutzungserlaubnisse darstellen und Vorhaben wie die Herstellung von Grundstückszufahrten oder Kanalhausanschlussleitungen primär dem Anliegergebrauch zuzuordnen sind.
Seit März 2026 wurden bis zum 31. August 2026 Verwaltungsgebühren in Höhe von insgesamt rund 38.000 Euro vereinnahmt. Eine belastbare Prognose über die künftigen jährlichen Gesamterträge ist derzeit noch nicht möglich, da die Einnahmen von den Bautätigkeiten Dritter abhängen. Die im Prüfbericht genannte Erwartung von jährlich rund 240.000 Euro basierte auf Vergleichen mit anderen Kommunen und nicht auf einer spezifischen Kalkulation für Bochum.
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