Umgang mit Ghostbikes im Stadtbezirk Wattenscheid - Übersicht, Pflegezustand und Regelungen zur Standdauer -
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Wattenscheid hat eine Anfrage an den Bezirksbürgermeister gestellt, die sich mit dem Umgang mit sogenannten Ghostbikes im Stadtbezirk Wattenscheid befasst. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage nach der Übersicht, dem Pflegezustand und den geltenden Regelungen zur Standdauer dieser Gedenkstätten im öffentlichen Raum.
Die Fraktion weist darauf hin, dass sich an der Kreuzung Bahnhofstraße und Auffahrt der A 40 ein Ghostbike befindet, welches sich nach Beobachtung in einem verwitterten und ungepflegten Zustand befindet. Es wird die Notwendigkeit eines angemessenen Ausgleichs zwischen dem individuellen Gedenken und den Interessen der Allgemeinheit hinsichtlich des Stadtbildes angeführt.
Im Rahmen der Anfrage werden verschiedene Informationen von der Verwaltung erfragt. Dazu gehören eine Übersicht über die im Stadtbezirk vorhandenen Ghostbikes sowie deren genaue Standorte und die Frage, ob diese Standorte von der Stadtverwaltung dokumentiert werden. Zudem werden die rechtlichen Grundlagen und verwaltungsinternen Regelungen zur Aufstellung und Verweildauer dieser Objekte sowie die Zuständigkeiten für deren Kontrolle, Pflege oder Entfernung bei Beschädigung abgefragt. Abschließend wird nach dem aktuellen Verfahren bei verkehrsunsicheren oder ungepflegten Objekten sowie nach Erfahrungen anderer Städte zum Umgang mit der Verweildauer von Ghostbikes gefragt.
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