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Beschlussvorlage der Verwaltung

Widmung der Stichstraße der Straße „Op de Veih“ Höhe Haus-Nr. 75

20262281 Tiefbauamt

🟡 In Beratung Nächste Station: 13.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (9. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Widmung einer Stichstraße in der Straße „Op de Veih“ vorgelegt. Konkret geht es um den Bereich auf Höhe der Hausnummer 75 im Gemarkung Höntrop. Die Vorlage sieht vor, die betreffende Stichstraße, welche die Flurstücke 891, 1278, 1281 und 1305 umfasst, als Gemeindestraße zu widmen.

Nach Angaben des Tiefbauamtes dient dieser Straßenabschnitt der Erschließung der Anwohner. Da der Hauptzug der Straße bereits öffentlich ist, soll durch die Widmung der Stichstraße die öffentliche Nutzung der Fläche sichergestellt werden. Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang bildet der § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen.

Die Fläche, die für die Widmung vorgesehen ist, befindet sich im Eigentum der Stadt Bochum. Ein entsprechender Lageplan ist der Vorlage beigefügt, um die räumliche Ausdehnung der Maßnahme zu verdeutlichen. Die Entscheidung über die Widmung wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 13. Oktober 2026 erwartet.

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Dokumente

Ort

📍 Op de Veih · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Op de Veih.

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