Widmung eines Teilbereichs der Schleiermacherstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage mit der Nummer 20262275 vorgelegt, die die Widmung eines Teilbereichs der Schleiermacherstraße als Gemeindestraße vorsieht. Das betroffene Areal befindet sich in der Gemarkung Eppendorf (Flur 11, Flurstücke 554, 557 und 575).
Nach Angaben des Tiefbauamtes dient dieser Teilbereich der Erschließung der Anwohner und soll daher öffentlich werden. Die Fläche ist bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan 874 als öffentliche Straßenverkehrsfläche ausgewiesen. Während ein Teil der Straße bereits als öffentlich gilt, soll der nun beantragte Abschnitt gemäß den Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes NRW als Gemeindestraße gewidmet werden. Die Eigentümerin der betreffenden Flächen ist die Stadt Bochum. Ein beigefügter Lageplan kennzeichnet die zu widmende Fläche rot. Die Entscheidung über die Vorlage ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 15. September 2026 vorgesehen.
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Dokumente
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Ort
📍 Schleiermacherstraße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Schleiermacherstraße.
Beratungsfolge
- 15.09.2026anstehend
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