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Beschlussvorlage der Verwaltung

Widmung der Straße „Rankenweg“

20262273 Tiefbauamt

🟡 In Beratung Nächste Station: 13.10.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (9. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Das Tiefbauamt hat eine Beschlussvorlage zur Widmung der Straße „Rankenweg“ sowie eines dazugehörigen Verbindungsweges vorgelegt. Die Vorlage sieht vor, die Straße „Rankenweg“ als Gemeindestraße zu widmen. Zudem soll der Verbindungsweg, der sich in der Gemarkung Wattenscheid (Flur 12, Flurstücke 503, 668 und 850) befindet, als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf einen Fußweg gewidmet werden.

Die Begründung der Verwaltung führt an, dass die betreffenden Flächen der Erschließung der Anwohner dienen und daher öffentlich werden sollen. Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang bilden der § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit dem § 37 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Die Eigentümerin der zu widmenden Flächen ist die Stadt Bochum. Die räumliche Abgrenzung der Straße und des Fußweges ist in einem beigefügten Lageplan farblich markiert. Die Entscheidung über die Widmung wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 13. Oktober 2026 erwartet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 144 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Ort

📍 Rankenweg · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Rankenweg.

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