Wahl eines zweiten ehrenamtlichen stellvertretenden Bezirksbürgermeisters in der Bezirksvertretung Bochum-Nord
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Nord hat einen Antrag gestellt, die Anzahl der ehrenamtlichen stellvertretenden Bezirksbürgermeister im Stadtbezirk wieder auf zwei Personen zu erhöhen. Mit dem Antrag wird vorgeschlagen, den Beschluss der konstituierenden Sitzung vom 11. November 2025 aufzuheben, der die Zahl der Stellvertretungen auf eine Person festlegte. Gemäß § 36 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen soll die Anzahl der Stellvertretungen auf zwei festgesetzt und eine zweite ehrenamtliche Stellvertretung gewählt werden.
Die Fraktion begründet das Vorhaben damit, dass die Reduzierung der Stellvertreterposten eine Abweichung von der langjährigen Praxis in den anderen Bochumer Bezirksvertretungen darstelle. Während in den übrigen fünf Bezirken die Regelung von zwei Stellvertretern beibehalten wurde, wurde in Bochum-Nord die Anzahl verringert. Laut Antrag fehlt für diese Änderung ein dokumentierter sachlicher Grund. Zudem wird angeführt, dass die aktuelle Besetzung der Stellvertretung nicht der Sitzverteilung im Gremium entspreche, da die zweitstärkste Fraktion derzeit keine Stellvertretung besetzt. Die Wiedereinführung des zweiten Postens soll dazu dienen, die Repräsentationsmöglichkeiten der im Gremium vertretenen Fraktionen entsprechend ihrer Stärke sicherzustellen und die einheitliche Organisationspraxis der Bochumer Bezirke wiederherzustellen.
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