Anregung nach GO NRW § 24, Bouleanlage
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Unterhaltung der Bouleanlage an der Böckenbergstraße vorgelegt. Hintergrund ist eine Anregung nach § 24 GO NRW, die eine regelmäßige Pflege der Anlage fordert, da wiederkehrender Bewuchs die Nutzung einschränkt.
Die Prüfung durch die Verwaltung ergab, dass die Anlage zwar auf Wunsch der Bezirksvertretung Bochum-Nord mit bezirklichen Mitteln errichtet wurde, jedoch keine zusätzlichen Mittel für die Unterhaltung bereitgestellt wurden. Eine dauerhafte Pflege durch den Technischen Betrieb ist aufgrund fehlender personeller und finanzieller Ressourcen nicht möglich. Um die Bespielbarkeit sicherzustellen, wäre die Beauftragung eines Fachunternehmens notwendig, wofür jährliche Kosten von etwa 1.600 Euro geschätzt werden. Da diese Mittel weder beim Umwelt- und Grünflächenamt noch beim Technischen Betrieb vorhanden sind, sieht der Beschlussvorschlag vor, zusätzliche Finanzmittel aus bezirklichen Mitteln bereitzustellen.
Die Anlage soll überarbeitet werden, wobei die Verwaltung die Vergabe und fachliche Begleitung der Pflegeleistungen übernimmt. Im Herbst 2027 soll der Nutzungsbedarf erneut bewertet werden. Besteht weiterhin ein Bedarf, wird die Bereitstellung weiterer Mittel im Rahmen der Etatberatungen geprüft. Sollte sich keine Nutzung etablieren, wird die Bezirksvertretung über einen Rückbau der Anlage beraten. Die Kosten für die Maßnahmen im Jahr 2026 sollen aus dem Teilprodukt 1.11.23.01.02 finanziert werden.
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