Förderfähigkeit von Wohneigentümergemeinschaften durch das Förderprogramm „KRiS – Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ des Landes NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage 20261845 wird die Förderfähigkeit von Wohneigentümergemeinschaften (GdWEGs) im Rahmen des Landesprogramms „KRiS – Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ thematisiert. Anlass ist eine Informationsveranstaltung vom März 2026, bei der über hohe Fördersätze für Maßnahmen zur Klimaanpassung berichtet wurde.
Im Nachgang zu dieser Veranstaltung fand ein Vor-Ort-Termin zwischen Vertretern einer Wohneigentümergemeinschaft und den Verwaltungsmitarbeitern Frau Hüskes sowie Herrn Reinhardt statt. Dabei wurden Projekte zur Dachbegrünung und zur Installation von Photovoltaikanlagen besprochen. Im Mai 2026 teilte das Tiefbauamt der Stadt Bochum jedoch mit, dass GdWEGs für das KRiS-Programm nicht förderfähig seien.
Der Antragsteller bittet nun um Erläuterung, warum die Fördermöglichkeit zunächst in Aussicht gestellt wurde und worauf die Änderung der Einschätzung zurückzuführen ist. Des Weiteren wird gefragt, ob die Stadtverwaltung Bestrebungen verfolgt, die Aufnahme von Wohneigentümergemeinschaften in den Kreis der Förderberechtigten beim Land NRW zu erreichen und wie künftige Unklarheiten bezüglich Förderzusagen minimiert werden können.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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