EU-Wiederherstellungsverordnung
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 30. Juni 2026 hat die SPD im Rat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die EU-Wiederherstellungsverordnung und die damit verbundene Notwendigkeit eines Nationalen Wiederherstellungsplans, der ab September 2026 in Kraft treten wird.
Die Anfrage weist darauf hin, dass die Stadt Bochum von dieser Verordnung in zwei Kernbereichen betroffen ist: der sogenannten Baumüberschirmung sowie dem Anteil an städtischen Grünflächen. Da der Nationale Wiederherstellungsplan eine gesetzliche Grundlage für die Umsetzung in den jeweiligen Gemeindegebieten darstellt, werden konkrete Informationen zu den Folgen für das Stadtgebiet erbeten.
Die Fraktion stellt dazu zwei Fragen. Zunächst wird nach den spezifischen Auswirkungen des Nationalen Wiederherstellungsplans auf die Stadt Bochum gefragt. Des Weiteren wird nach den Auswirkungen des Plans auf Bauvorhaben sowie auf die Stellungnahmen des Umwelt- und Grünflächenamtes im Rahmen von Planverfahren gefragt. Zudem wird nach den konkreten Folgen für die städtebauliche Entwicklung und die entsprechenden Planungen in der Stadt gefragt.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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