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Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII – Handlungsfelder Hilfen zur Erziehung und Kindertagesbetreuung

20261655 · Mitteilung der Verwaltung · 01.07.2026 · Jugendamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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Die Verwaltung Bochums informiert über die Arbeitsweise und die Grundlagen der Arbeitsgemeinschaft nach § 7lar SGB VIII, die sich mit den Handlungsfeldern Hilfen zur Erziehung sowie Kindertagesbetreuung befasst. Dieses Fachgremium dient dem partnerschaftlichen Austausch zwischen dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe und freien Trägern. Die Arbeitsgemeinschaft verfügt über keine Entscheidungsbefugnis, übernimmt jedoch eine beratende und vorbereitende Funktion für den Jugendhilfeausschuss.

Inhaltliche Schwerpunkte der Zusammenarbeit sind die Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung und der Kindertagesbetreuung unter Berücksichtigung sozialraumorientierter Ansätze. Dabei sollen die unterschiedlichen Lebenslagen in den Stadtteilen sowie vorhandene Ressourcen einbezogen werden. Ein weiteres Ziel ist die Förderung inklusiver Strukturen zur Verbesserung der Teilhabechancen für junge Menschen sowie die Begleitung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII.

Die Arbeitsgemeinschaft setzt sich aus verschiedenen Akteuren zusammen, darunter Wohlfahrtsverbände, kirchliche Organisationen, private Träger und Vertretungen der Elternschaft. Zur vertieften Bearbeitung spezifischer Fragestellungen sind zwei thematische Arbeitskreise für die Bereiche Hilfen zur Erziehung und Kindertagesbetreuung eingerichtet worden. Die Ergebnisse der fachlichen Arbeit werden über die Verwaltung in den Jugendhilfeausschuss eingebracht und dienen dort als Grundlage für strategische Entscheidungen.

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Beratungen

Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (5. Sitzung)
01.07.2026
kein Ergebnis hinterlegt