Zuwendung für den DBC Bochum 1926 e. V.
20261632 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 01.07.2026 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Südwest VI
▶ KI-Zusammenfassung
Beratungsfolge
Datum | Gremium | Ergebnis | 01.07.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Südwest | noch nicht beraten |
Der DBC Bochum 1926 e. V. begeht in diesem Jahr sein 100-jähriges Bestehen. Anlässlich des Jubiläums beantragt der Verein eine Zuwendung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest für ein öffentliches Turnier und einen Informationstag.
Antrag und Verwendungszweck
Der DBC Bochum 1926 e. V. hat bei der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Südwest eine Zuwendung in Höhe von 1.500 Euro beantragt. Die Mittel sollen zur Durchführung zweier Veranstaltungen im Vereinsheim eingesetzt werden:
ein öffentliches Turnier
ein Informationstag
Beide Veranstaltungen stehen im Zusammenhang mit dem 100-jährigen Vereinsjubiläum.
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Rechtliche Grundlage
Die Entscheidung über den Antrag obliegt der Bezirksvertretung Bochum-Südwest. Grundlage ist § 37 Abs. 1 Buchstabe d) der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien der Bezirksvertretung sowie Ziffer 2.1.9 der Anlage 2 zur Hauptsatzung. Danach entscheiden die Bezirksvertretungen über die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen. Die Zuwendungsrichtlinie räumt der Bezirksvertretung eine Entscheidungskompetenz bis zu einem Betrag von 1.500 Euro aus bezirklichen Mitteln ein.
Beschlussvorschlag und weiteres Vorgehen
Die Verwaltung schlägt vor, die Zuwendung in voller beantragter Höhe von 1.500 Euro zu bewilligen. Die Mitarbeitenden der Bezirksverwaltungsstelle Südwest sollen anschließend sowohl die Auszahlung als auch die Verwendungsprüfung nach Abschluss der Maßnahmen übernehmen.
Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest befasst sich mit der Vorlage in ihrer Sitzung am 1. Juli 2026.
Unterlagen