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Zuwendung für den DBC Bochum 1926 e. V.

20261632 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 01.07.2026 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Südwest VI

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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Beratungsfolge

Datum | Gremium | Ergebnis | 01.07.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Südwest | noch nicht beraten |

Der DBC Bochum 1926 e. V. begeht in diesem Jahr sein 100-jähriges Bestehen. Anlässlich des Jubiläums beantragt der Verein eine Zuwendung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest für ein öffentliches Turnier und einen Informationstag.

Antrag und Verwendungszweck

Der DBC Bochum 1926 e. V. hat bei der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Südwest eine Zuwendung in Höhe von 1.500 Euro beantragt. Die Mittel sollen zur Durchführung zweier Veranstaltungen im Vereinsheim eingesetzt werden:

  • ein öffentliches Turnier

  • ein Informationstag

Beide Veranstaltungen stehen im Zusammenhang mit dem 100-jährigen Vereinsjubiläum.

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Rechtliche Grundlage

Die Entscheidung über den Antrag obliegt der Bezirksvertretung Bochum-Südwest. Grundlage ist § 37 Abs. 1 Buchstabe d) der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien der Bezirksvertretung sowie Ziffer 2.1.9 der Anlage 2 zur Hauptsatzung. Danach entscheiden die Bezirksvertretungen über die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen. Die Zuwendungsrichtlinie räumt der Bezirksvertretung eine Entscheidungskompetenz bis zu einem Betrag von 1.500 Euro aus bezirklichen Mitteln ein.

Beschlussvorschlag und weiteres Vorgehen

Die Verwaltung schlägt vor, die Zuwendung in voller beantragter Höhe von 1.500 Euro zu bewilligen. Die Mitarbeitenden der Bezirksverwaltungsstelle Südwest sollen anschließend sowohl die Auszahlung als auch die Verwendungsprüfung nach Abschluss der Maßnahmen übernehmen.

Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest befasst sich mit der Vorlage in ihrer Sitzung am 1. Juli 2026.

Unterlagen

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Südwest (7. Sitzung)
01.07.2026
kein Ergebnis hinterlegt