Antrag auf Befristete Anerkennung des Vereins: „ JunOst-Bochum e.V“ als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
20261626 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 01.07.2026 · Jugendamt
▶ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt hat eine Beschlussvorlage zur befristeten Anerkennung des Vereins „JunOst-Bochum e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII vorgelegt. Die Verwaltung schlägt vor, die Anerkennung bis zum 1. Juli 2029 auszusprechen. Diese Befristung ist an bestimmte Nebenbestimmungen geknüpft: Der Verein muss zum 1. Juli der Jahre 2027, 2028 und 2029 unaufgefordert detaillierte Tätigkeitsberichte über seine Arbeit im Bereich der Jugendhilfe vorlegen. Zudem bezieht sich die Anerkennung ausschließlich auf die Tätigkeit im Sinne des SGB VIII und begründet keinen Anspruch auf öffentliche Förderung. Die Verwaltung behält sich zudem den Widerruf der Anerkennung vor, sollten die rechtlichen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sein.
Der Verein „JunOst-Bochum e.V.“ setzt Schwerpunkte in der außerschulischen Bildungsarbeit, der Integrationsarbeit sowie der internationalen Jugendarbeit. Mit rund 230 Mitgliedern und Ehrenamtlichen umfasst das Angebot Projekte zur Förderung von Kindern und Jugendlichen, etwa im Bereich der Sprachförderung oder bei internationalen Begegnungen. Die Arbeit des Vereins beinhaltet zudem die Unterstützung von Elternkompetenzen. Die erforderlichen Unterlagen, wie die Satzung und die Bestätigung der Gemeinnützigkeit, liegen vor, sodass die Voraussetzungen für die Anerkennung als erfüllt angesehen werden. Die zuständigen Arbeitsgruppen befürworten den Antrag.
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