Antrag auf Befristete Anerkennung des Vereins: „Engagierte Muslime Deutschland e.V“ als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
20261625 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 01.07.2026 · Jugendamt
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Das Jugendamt hat eine Beschlussvorlage zur befristeten Anerkennung des Vereins „Engagierte Muslime Deutschland e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII vorgelegt. Die Verwaltung schlägt vor, die Anerkennung vorerst bis zum 1. Juli 2029 auszusprechen. Diese Anerkennung ist an bestimmte Nebenbestimmungen geknüpft: Der Verein muss zum 1. Juli der Jahre 2027, 2028 und 2029 unaufgefordert detaillierte Tätigkeitsberichte bei der Verwaltung des Jugendamtes einreichen. Die Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf die Arbeit im Bereich der Jugendhilfe und begründet keinen Anspruch auf öffentliche Förderung. Zudem kann die Anerkennung widerrufen werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.
Der in Bochum ansässige Verein wurde 2019 gegründet. Sein Ziel ist die Förderung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere mit muslimischem Hintergrund, durch Bildungsangebote, Workshops und Coaching. Die Arbeit umfasst unter anderem Themen wie Rhetorik, Medienkompetenz, Teamführung sowie die Vermittlung gesellschaftspolitischer Bildung und demokratischer Werte. In den Jahren 2024 und 2025 wurden verschiedene Projekte durchgeführt, mit denen rund 200 Jugendliche erreicht wurden. Da alle gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erfüllt sind, befürworten auch die zuständigen Arbeitsgruppen die vorliegende Entscheidung.
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