Antrag auf Befristete Anerkennung des Vereins: „Kultur- und Sportverein Humanitas Bochum e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VII
20261624 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 01.07.2026 · Jugendamt
▶ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt hat eine Beschlussvorlage zur befristeten Anerkennung des „Kultur- und Sportvereins Humanitas Bochum e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII vorgelegt. Die Anerkennung soll vorerst bis zum 1. Juli 202
Der im Jahr 2020 gegründete Verein verfolgt Ziele zur Förderung der sozialen, kulturellen und sportlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 8 bis 18 Jahren. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Unterstützung von Geflüchteten sowie Kindern mit Behinderungen. Das Programm umfasst unter anderem Musik- und Kunstunterricht, Sportangebote sowie Hausaufgabenhilfe. Der Vorstand des Vereins wird von Dieter Emmerich geleitet.
Die Vorlage sieht vor, dass der Verein im Zeitraum der Anerkennung zum 1. Juli der Jahre 2027, 2028 und 2029 unaufgefordert schriftliche Tätigkeitsberichte bei der Verwaltung des Jugendamtes einreicht. Die Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf die Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe und begründet keinen Anspruch auf öffentliche Förderung. Zudem kann die Anerkennung widerrufen werden, sollten die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Alle rechtlichen Anforderungen für die Anerkennung nach § 75 Abs. 1 SGB VIII sind laut Verwaltung erfüllt. Eine Entscheidung über den Antrag wird im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie am 1. Juli 2026 erwartet.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 190 Wörter).