Überprüfung der Förderstruktur von plusKITAs und sozialindexbasierter Steuerung (Kita-Index)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat im Jugendamt eine Beschlussvorlage zur Überprüfung der Förderstruktur von plusKITA-Einrichtungen vorgelegt. Bisher erfolgt die Auswahl dieser Einrichtungen auf Basis eines Verfahrens, das soziale Belastungen durch Indikatoren wie den Anteil beitragsbefreiter Kinder sowie den Anteil von Kindern mit vorwiegend nicht-deutscher Familiensprache abbildet.
Obwohl im Februar 2025 beschlossen wurde, die Verteilung der plusKITA-Einrichtungen mit dem Erscheinen des neuen Sozialberichts zu überprüfen, schlägt die Verwaltung nun eine Verschiebung dieses Vorhabens vor. Hintergrund ist die anstehende Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), deren Inkrafttreten für den 1. August 2027 erwartet wird. Da diese Reform einen vorgegebenen Kita-Index zur Verteilung vorsieht, soll die Überprüfung der bisherigen Bochumer Systematik erst nach Einführung der gesetzlichen Neuregelungen erfolgen.
Eine vorzeitige Anpassung könnte laut Vorlage zu widersprüchlichen Steuerungsimpulsen und Unsicherheiten bei den Trägern sowie Einrichtungen führen. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie soll daher beschließen, die Überprüfung der plusKITA-Einrichtungen erst nach Inkrafttreten des neuen KiBiz vorzunehmen, wobei der dann geltende Kita-Index als neue Verteilungsgrundlage dienen soll. Die finanziellen Auswirkungen bleiben gegenüber der bestehenden Beschlusslage unverändert.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 01.07.2026Einstimmig nach Beschlussvorschlag.
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