Antrag auf Befristete Anerkennung des Vereins: „bea-Bochumer Ehrenamtsagentur e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Jugendamtes hat eine Beschlussvorlage zur befristeten Anerkennung des Vereins „bea-Bochumer Ehrenamtsagentur e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII vorgelegt. Die Anerkennung soll vorerst bis zum 1. Juli 2029 befristet werden und ist auf die Tätigkeiten in den Bereichen Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie auf den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz beschränkt.
Der Vorschlag sieht vor, die Anerkennung an die Nebenbestimmung zu knüpfen, dass der Verein zum 1. Juli 2027, 2028 und 2029 unaufgefordert detaillierte schriftliche Tätigkeitsberichte beim Jugendamt nachweist. Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird durch diesen Beschluss nicht begründet. Zudem bleibt der Widerruf oder die Rücknahme der Anerkennung vorbehalten, falls die erforderlichen Voraussetzungen entfallen.
Die zuständigen Arbeitsgruppen für Jugendförderung sowie für Fachverbände der Jugendhilfe befürworten die Anerkennung. Die Verwaltung gibt an, dass alle notwendigen Unterlagen, darunter der Vereinsregistereintrag, der Gemeinnützigkeitsbescheid, die Satzung sowie die Führungszeugnisse des Vorstandes, vorliegen. Für die Durchführung der Maßnahmen entsteht kein Mittelbedarf, es sind keine jährlichen Folgelasten zu erwarten und es ergeben sich keine klimarelevanten Auswirkungen. Die Entscheidung durch den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie ist für den 1. Juli 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.07.2026Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen:0Dagegen:1 (AfD)Dafür: 13 (SPD, CDU, Grüne, Linke, UWG FB-BSW, ATJh)
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