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Antrag auf Befristete Anerkennung des Vereins: „bea-Bochumer Ehrenamtsagentur e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII

20261618 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 01.07.2026 · Jugendamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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KI-Zusammenfassung

Das Jugendamt hat eine Beschlussvorlage zur befristeten Anerkennung des Vereins „bea-Bochumer Ehrenamtsagentur e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII vorgelegt. Die Anerkennung soll vorerst bis zum 1. Juli 2029 gelten. Mit dieser Entscheidung sind Nebenbestimmungen verknüpft: Der Verein muss zum 1. Juli der Jahre 2027, 2028 und 2029 detaillierte Tätigkeitsberichte bei der Verwaltung des Jugendamtes einreichen. Die Anerkennung beschränkt sich auf die Arbeit im Bereich der Jugendhilfe und begründet keinen unmittelbaren Anspruch auf öffentliche Förderung. Zudem bleibt ein Widerruf möglich, falls die rechtlich erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.

Der 2019 gegründete Verein verfolgt das Ziel, bürgerschaftliches Engagement in der Kinder- und Jugendhilfe zu fördern. Zu den im Dokument aufgeführten Projekten gehören unter anderem das Mentoring-Programm „Bochumer AusbildungsPaten“, das generationsübergreifende Format „Quirlig quizzen“ sowie die Schulprojekte „bea macht's“ und „be a alltagshero“ in Wattenscheid, die Themen wie Umweltschutz und Zivilcourage behandeln. Ein weiteres Angebot ist „BOld Moves“, welches Jugendliche zur Nutzung sozialer Medien für das Ehrenamt motiviert, sowie das studentische Ehrenamtsbüro „RUbea“ an der Ruhr-Universität Bochum. Die Entscheidung über den Antrag wird im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie am 1. Juli 2026 erwartet.

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Beratungen

Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (5. Sitzung)
01.07.2026
kein Ergebnis hinterlegt