Umschichtung von Haushaltsmitteln des Haushaltsjahres 2025 aus den Etatberatungen 2025/2026
20261552 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 01.07.2026 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Südwest VI
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Beratungsfolge
Datum | Gremium | Ergebnis | 01.07.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Südwest | noch nicht beraten |
Die Verwaltung schlägt der Bezirksvertretung Bochum-Südwest vor, insgesamt 50.000 Euro aus zwei nicht mehr benötigten Haushaltspositionen des Jahres 2025 in die allgemeinen bezirklichen Restmittel zu überführen. Hintergrund ist das Stocken des Gesamtprojekts „Klimapark Springorum“.
Zwei Etatpositionen werden aufgelöst
Im Rahmen des bezirklichen Controllings stellte sich heraus, dass zwei Positionen, die im Jahr 2024 für das Haushaltsjahr 2025 bereitgestellt worden waren, nicht mehr für ihre ursprünglichen Zwecke benötigt werden. Konkret handelt es sich um:
- 40.000 Euro für die „Budgeterhöhung Einrichtung Spielplatz Klimapark Springorum“ (Erhöhung des Fachamtsbudgets von 124.000 Euro mit bezirklichen Mitteln)
- 10.000 Euro für eine „Inklusionsschaukel Holtbrügge“
Die freigesetzten Mittel sollen für das verbleibende Haushaltsjahr 2026 als bezirkliche Restmittel zur Verfügung stehen.
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Fehlende Fördermittel bremsen Gesamtprojekt
Nach einem Ortstermin im Jahr 2025 in der Grünanlage „An der Holtbrügge“ machte das Umwelt- und Grünflächenamt deutlich, dass eine sinnvolle Umgestaltung des Spielplatzes einschließlich seiner Umgebung nur im Rahmen des größeren Gesamtprojekts „Klimapark Springorum“ möglich sei. Für die Realisierung dieses Projekts sind weitergehende Fördermittel notwendig – die bislang jedoch nicht eingeworben werden konnten. Nach aktuellem Stand ist auch in absehbarer Zukunft nicht mit entsprechenden Förderzusagen zu rechnen.
Inklusionsschaukel fachlich kritisch bewertet
Die Errichtung einer Inklusionsschaukel am Standort Holtbrügge wurde beim Ortstermin von der Fachverwaltung kritisch bewertet. Stattdessen sollten im Rahmen des Projekts „Klimapark Springorum“ andere inklusive Spielangebote geprüft werden. Da das Gesamtprojekt nicht vorankommt, entfällt auch dieser Mittelbedarf vorerst.
Ergänzend weist die Verwaltung darauf hin, dass auf dem Spielplatz in der Grünanlage bereits zwei Spielgeräte erneuert wurden, sodass in absehbarer Zeit kein weiterer unmittelbarer Handlungsbedarf an diesem Standort besteht.
Entscheidung in der Bezirksvertretung
Über den Beschlussvorschlag entscheidet die Bezirksvertretung Bochum-Südwest in ihrer Sitzung am 1. Juli 2026. Die Vorlage wurde von Thomas Fründ, Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Südwest VI, erarbeitet und stützt sich auf § 37 Abs. 3 und Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW.
Unterlagen