Zuwendung an die Werbegemeinschaft Linden e. V.
20261550 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 01.07.2026 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Südwest VI
📍 Linden · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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Beratungsfolge
Datum | Gremium | Ergebnis | 01.07.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Südwest | noch nicht beraten |
Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest soll auf ihrer Sitzung am 1. Juli 2026 eine Förderung von bis zu 1.500 Euro für die Werbegemeinschaft Linden e. V. beschließen. Das Geld ist für die Durchführung des Festivals „Hüftgold“ vorgesehen.
Antrag und Beschlussvorschlag
Die Werbegemeinschaft Linden e. V. hat einen Zuschussantrag in Höhe von 1.500 Euro zur Durchführung des Festivals „Hüftgold“ gestellt. Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksvertretung, die beantragte Zuwendung in voller Höhe zu bewilligen.
Mit dem Beschluss würden die Mitarbeitenden der Bezirksverwaltungsstelle Südwest beauftragt, die Zuwendung auszuzahlen und nach Abschluss der Veranstaltung die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel zu prüfen.
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Rechtliche Grundlage
Grundlage für die Entscheidung bilden § 37 Abs. 1 Buchstabe d) der Gemeindeordnung NRW sowie Ziffer 2.1.9 der Anlage 2 zur Hauptsatzung. Demnach entscheiden die Bezirksvertretungen über die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen.
Die Zuwendungsrichtlinie der Bezirksvertretung Bochum-Südwest räumt dem Gremium in Verbindung mit der allgemeinen städtischen Zuwendungsrichtlinie eine Entscheidungskompetenz von bis zu 1.500 Euro aus bezirklichen Mitteln ein. Der beantragte Betrag bewegt sich damit an der Obergrenze dieser Kompetenz.
Verfahren
Die Beschlussvorlage wurde von Thomas Fründ aus der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Südwest VI erstellt und trägt die Vorlagennummer 20261550. Dem Dokument ist als Anlage ein geschwärzter Zuschussantrag der Werbegemeinschaft Linden e. V. beigefügt.
Unterlagen