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Einrichtung einer Einbahnregelung im Kreisbereich der Bayernstraße

20261545 · Mitteilung der Verwaltung · 25.06.2026 · Tiefbauamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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Beratungsfolge

Datum | Gremium | Ergebnis | 25.06.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Mitte | noch nicht beraten |

Die Verwaltung hat die Prüfung einer verkehrsrechtlichen Regelung für den Kreisbereich der Bayernstraße abgeschlossen. Die Einbahnstraße soll in Kürze eingerichtet werden.

Beschluss der Bezirksvertretung wird umgesetzt

Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte hatte am 5. März 2026 die Verwaltung beauftragt, für den Kreisbereich der Bayernstraße im unmittelbaren Umfeld des AWO-Familienzentrums sowie der angrenzenden Senioreneinrichtung eine verkehrsrechtliche Regelung zu prüfen. Diese soll das Befahren des Straßenabschnitts ausschließlich in Fahrtrichtung gegen den Uhrzeigersinn zulassen.

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Polizei bestätigt Pläne

Das Tiefbauamt hat den Sachverhalt gemeinsam mit der Polizei überprüft. Laut der Verwaltungsmitteilung wird die verkehrsrechtliche Anordnung zur Einrichtung der Einbahnstraße in Kürze erteilt.

Umsetzung durch Technischen Betrieb

Die notwendigen Verkehrsschilder werden festgelegt und je nach personeller Kapazität durch Mitarbeiter des Technischen Betriebes vor Ort aufgestellt. Zusätzliche Markierungen auf der Fahrbahn sind nach Angaben der Verwaltung nicht erforderlich.

Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird am 25. Juni 2026 über den Sachstand informiert.

Unterlagen

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Mitte (7. Sitzung)
25.06.2026
kein Ergebnis hinterlegt