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Weiterbetrieb mobiler Toilettenanlagen am Ümminger See bis zum 30.09.2026

20261536 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 01.07.2026 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Ost IV

🟢 Beschlossen 01.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (7. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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📍 Ümminger See · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

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Beratungsfolge

Datum | Gremium | Ergebnis | 01.07.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Ost | noch nicht beraten |

Die Bezirksvertretung Bochum-Ost soll bezirkliche Haushaltsmittel in Höhe von 4.200 Euro bewilligen, damit die mobilen Toilettenkabinen am Ümminger See über den 9. August 2026 hinaus bis zum 30. September 2026 in Betrieb bleiben können.

Hintergrund: Feste Toilettenanlagen nicht nutzbar

Die regulären Toilettenanlagen am früheren Suntumshof, heute bekannt als Villa Schwanensee, stehen derzeit nicht zur Verfügung. Als Ursachen nennt die Verwaltung einen Betreiberwechsel im angrenzenden Biergarten sowie wiederholt aufgetretene Vandalismusschäden und Verschmutzungen. Da es in der Folge an ausreichenden Alternativen mangelt, kommt es nach Angaben der Verwaltung zunehmend zu Verunreinigungen der angrenzenden Grünflächen im Naherholungsgebiet.

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Fünf Kabinen bereits aufgestellt

Das Umwelt- und Grünflächenamt hat in Kooperation mit dem Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster bereits fünf mobile Toilettenkabinen aufgestellt:

  • Drei Kabinen am Ostufer des Ümminger Sees

  • Zwei Kabinen in der Nähe des Spielplatzes auf der westlichen Seeseite, darunter eine barrierefreie Anlage

Die Finanzierung dieser Maßnahme ist aus den Budgets der beteiligten Fachämter zunächst bis zum 9. August 2026 gesichert. Für den Zeitraum danach bis Ende September stehen dort keine weiteren Mittel zur Verfügung.

Was die 4.200 Euro abdecken

Der beantragte Betrag umfasst:

  • Bereitstellung der fünf Toilettenkabinen einschließlich Haftungsbefreiung

  • Zweimal wöchentliche Zwischenreinigung (dienstags und freitags)

Die Haushaltsmittel sollen dem PSP-Element 1.11.24.01.02 entnommen werden. Jährliche Folgelasten entstehen laut Vorlage nicht. Das Umwelt- und Grünflächenamt als Eigentümerin der betroffenen Flächen befürwortet die vorgeschlagene Vorgehensweise.

Entscheidung am 1. Juli 2026

Die Bezirksvertretung Bochum-Ost befasst sich mit der Vorlage in ihrer Sitzung am 1. Juli 2026. Die Verwaltung bezeichnet die weitere Bereitstellung der Toilettenanlagen als alternativlos, um einen angemessenen Aufenthalt im stark frequentierten Naherholungsgebiet sicherzustellen.

Unterlagen

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Ost (7. Sitzung)
01.07.2026
Einstimmig nach Beschlussvorschlag