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Mitteilung der Verwaltung

Ruhr:HUB GmbH (Beschlussvorlage im Rat am 18.06.2026); hier: Übernahme von Gesellschaftsanteilen durch die Wirtschafts-EntwicklungsGesellschaft Bochum mbH und rückwirkende Verschmelzung der Ruhr:HUB GmbH auf die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH zum 01.01.2026

20261535 24.06.2026 Amt für Finanzsteuerung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ Zusammenfassung

Beratungsfolge

Datum | Gremium | Ergebnis | 24.06.2026 | Ausschuss für Beteiligungen und Controlling | noch nicht beraten |

Die Verwaltung informiert nachträglich über eine bereits vom Rat beschlossene Unternehmensreorganisation: Die Ruhr:HUB GmbH wird rückwirkend zum 1. Januar 2026 mit der Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH verschmolzen. Zuvor übernimmt die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft die Gesellschaftsanteile.

Nachträgliche Information an Fachausschuss

Die Stadtverwaltung teilt dem Ausschuss für Beteiligungen und Controlling nachträglich eine bereits getroffene Entscheidung mit. Der Rat hatte am 18. Juni 2026 über die Reorganisation der Ruhr:HUB GmbH beschlossen, ohne dass der zuständige Fachausschuss vorher befasst werden konnte.

Als Grund für das ungewöhnliche Verfahren nennt die Verwaltung die zeitlichen Rahmenbedingungen. Eine vorgelagerte Befassung des Fachausschusses vor der letzten Ratssitzung sei aufgrund des zeitlichen Ablaufs nicht realisierbar gewesen.

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Zweistufiger Umstrukturierungsprozess

Der Beschluss sieht einen zweistufigen Prozess vor:

  • Zunächst übernimmt die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH die Gesellschaftsanteile der Ruhr:HUB GmbH
  • Anschließend wird die Ruhr:HUB GmbH rückwirkend zum 1. Januar 2026 auf die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH verschmolzen

Gelegenheit zur nachträglichen Kontrolle

Obwohl die Entscheidung bereits getroffen wurde, will die Verwaltung dem zuständigen Fachausschuss Gelegenheit geben, den Sachverhalt nachzuvollziehen. In der Sitzung am 24. Juni 2026 können die Ausschussmitglieder Fragen zu der Unternehmensreorganisation stellen.

Die ausführliche Beschlussvorlage mit der Nummer 20261339 liegt dem Ausschuss als Anlage vor.

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