Zuschussantrag für die Veranstaltung „Wir rocken das Alter“ vom 02.06.2026
20261524 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 30.06.2026 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Nord III
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 4 (AfD)Dafür: 12 (SPD, CDU, Grüne)
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Beratungsfolge
Datum | Gremium | Ergebnis | 30.06.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Nord | noch nicht beraten |
Die Bezirksvertretung Bochum-Nord soll einem gemeinnützigen Träger einen Zuschuss von 1.500 Euro für eine Musikveranstaltung für ältere Menschen bewilligen. Die „Best Ager Party“ ist für den 2. Oktober 2026 geplant.
Veranstaltung anlässlich des Weltseniorentages
Die Organisation Gemeinsam.Ruhr plant in Kooperation mit dem Seniorenbüro Nord und der evangelischen Gemeinde Hiltrop eine Veranstaltung unter dem Titel „Wir rocken das Alter“. Sie soll am 2. Oktober 2026 stattfinden – im zeitlichen Zusammenhang mit dem jährlich am 1. Oktober begangenen Weltseniorentag.
Ziel der Veranstaltung ist es, älteren Menschen im Stadtteil Bochum-Nord die Möglichkeit zu bieten, gemeinsam Livemusik zu erleben, miteinander ins Gespräch zu kommen und zu tanzen. Darüber hinaus sollen positive Altersbilder gestärkt und bestehenden Stereotypen über das Alter entgegengewirkt werden.
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Aufgaben von Gemeinsam.Ruhr
Gemeinsam.Ruhr begleitet im Rahmen der offenen Seniorenarbeit die Gemeinden im Evangelischen Kirchenkreis Bochum bei Planung, Organisation und Umsetzung von Angeboten. Dabei entwickelt die Organisation alterssensible Konzepte zur Förderung kultureller Teilhabe älterer Menschen – insbesondere im Bochumer Norden.
Finanzierung und Auflagen
Für die Durchführung der Veranstaltung beantragt Gemeinsam.Ruhr einen Zuschuss aus bezirklichen Mitteln in Höhe von 1.500 Euro. Die Verwaltung bestätigt, dass die Voraussetzungen der einschlägigen Zuwendungsrichtlinien erfüllt sind.
Nach der Veranstaltung ist Gemeinsam.Ruhr verpflichtet, die Verwendung des Zuschusses durch einen Verwendungsnachweis – bestehend aus Rechnungen und Quittungen – bei der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Nord zu belegen. Die Zuwendung kann ganz oder teilweise zurückgefordert werden, sofern sie zweckwidrig verwendet wurde oder der Nachweis nicht fristgerecht erbracht wird.
Entscheidung in der Bezirksvertretung
Die Bezirksvertretung Bochum-Nord befasst sich mit dem Beschlussvorschlag in ihrer Sitzung am 30. Juni 2026. Die Entscheidung über die Gewährung des Zuschusses liegt im Ermessen des Gremiums.
Unterlagen