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Anfrage Die Linke zur Toilettensituation am Ümminger See

20261436 · Anfrage · 03.06.2026 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Ost IV

↳ Antwort der Verwaltung Anfrage der Fraktion Die Linke zum Ümminger See · 01.07.2026
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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📍 Ümminger See · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

KI-Zusammenfassung

Beratungsfolge

Datum | Gremium | Ergebnis | 03.06.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Ost | noch nicht beraten |

Die Fraktion Die Linke wendet sich mit einer Anfrage zur Toilettensituation am Ümminger See an die Bezirksvertretung Bochum-Ost. Hintergrund sind Beschwerden über nicht zugängliche sanitäre Anlagen trotz vertraglicher Verpflichtungen.

Vertragliche Verpflichtung wird nicht erfüllt

Nach Angaben der Fraktion ist die öffentliche Toilettenanlage am Ümminger See seit geraumer Zeit nicht mehr zugänglich. Dabei hatte sich der Eigentümer des ehemaligen Suntums Hof vertraglich verpflichtet, die vorhandene Toilettenanlage ganzjährig für die Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Dafür erhält er eine Aufwandsentschädigung von der Stadt.

Die Fraktion betont, dass die Verpflichtung beim Eigentümer der Immobilie (Villa, Partyscheune und Nebengebäude) liegt und nicht beim Pächter des Biergartens, wie teilweise in den Medien dargestellt.

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Beschwerden über Wildpinkler

Trotz eines Hinweisschilds im Eingangsbereich des Ümminger Sees, das auf die Toilettenanlage verweist, mehren sich laut Die Linke die Beschwerden von Anwohnern und Besuchern. Diese beklagen Wildpinkler und dass Besucher ihre Notdurft in den Büschen erledigen müssen.

Fragen an die Verwaltung

Die Fraktion Die Linke stellt in ihrer Anfrage zur Bezirksvertretungssitzung am 3. Juni 2026 mehrere konkrete Fragen:

  • Seit wann ist die Toilettenanlage nicht mehr uneingeschränkt zugänglich?
  • Gibt es regelmäßige Kontrollen bezüglich der vertraglich vereinbarten Öffnung und entsprechende Dokumentation?
  • Ist es möglich, die Aufwandsentschädigung bei Nichterfüllung für Dixi-Klos zu verwenden?
  • Wurde der Eigentümer bereits schriftlich abgemahnt?
  • Wer ist für die Durchsetzung der Vereinbarung und rechtssichere Beweissicherung zuständig?

Die Anfrage stammt von den Fraktionsmitgliedern Nina Eumann und Ralf-D. Lange.

Unterlagen

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Ost (6. Sitzung)
03.06.2026
kein Ergebnis hinterlegt