§ 24 GO: Bürgeranregung_Verschränkung_Stollen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung Bochum-Süd eine Beschlussvorlage vorgelegt, in der sie empfiehlt, einer Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW nicht zu folgen. Die Anregung der Anwohner bezieht sich auf den Neubau der Opeltrasse und deren Anschluss an die Straße „Stollen“. Die Anwohner bitten darum, den Zugang zur Opeltrasse mit Verschränkungen bzw. Diagonalsperren auszustatten, um die Geschwindigkeit von Fahrrad- und E-Rollerverkehr zu reduzieren und den Durchgangsverkehr zu verlangsamen.
Die Verwaltung sieht die Umsetzung solcher baulichen Maßnahmen als nicht zielführend an. Die aktuelle Gestaltung der Zuwegung ist auf Barrierefreiheit ausgelegt und folgt den Vorgaben des Ministeriums für Umwelt, Natur, Umweltschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Die gradlinige Führung der Abfahrt zur Straße „Stollen“ wurde gewählt, um die angrenzenden Parkplätze nicht zu beeinträchtigen. Zur Regelung der Verkehrssituation wurde bereits das Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ eingesetzt.
Nach Einschätzung der zuständigen Fachabteilung ist durch Diagonalsperren keine relevante Verlangsamung des Verkehrs zu erwarten, da sich elektrische Fahrzeuge nach dem Passieren eines Hindernisses schnell wieder beschleunigen können. Zudem liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für E-Roller und Pedelecs mit 25 km/h unter der in der Siedlungsstraße geltenden Geschwindigkeit von 30 km/h. Die Verwaltung sieht daher von weiteren Einschränkungsmaßnahmen ab.
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