Förderung von Eigeninitiativen der Schulen im Stadtgebiet Bochum-Ost
20261404 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 01.07.2026 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Ost IV
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
📍 Bochum-Ost · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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Beratungsfolge
Datum | Gremium | Ergebnis | 01.07.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Ost | noch nicht beraten |
Die Bezirksvertretung Bochum-Ost soll im Haushaltsjahr 2026 insgesamt 30.615,73 Euro für Eigeninitiativen von sieben Schulen im Stadtbezirk bewilligen. Die Mittel sollen Projekte fördern, die den Schulalltag für Schülerinnen und Schüler bereichern.
Förderung nach festgelegter Richtlinie
Grundlage der Förderung ist die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen für Schulen im Stadtbezirk Ost. Demnach werden 70 Prozent der jeweiligen Antragssumme ausgezahlt, maximal jedoch 7.000 Euro pro Einzelfall. Bis zum Stichtag 15. März 2026 gingen Anträge von sieben Schulen mit einer Gesamtsumme von 43.736,75 Euro ein. Projekte, deren Förderbedarf die Obergrenze von 7.000 Euro überschritt, wurden für diese Beschlussvorlage nicht berücksichtigt.
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Vorberatung und Mittelherkunft
Die Förderanträge wurden der Bezirksverwaltungsstelle Ost vorgelegt und anschließend dem Bezirksältestenrat zur Vorberatung übergeben. In seiner Sitzung am 12. Mai 2026 sprach sich der Bezirksältestenrat für die Förderung aller eingereichten Anträge gemäß der beigefügten Aufstellung aus.
Die ursprünglich für diesen Zweck eingeplanten bezirklichen Mittel belaufen sich auf 30.000 Euro (Vorlage 20242335). Um die Gesamtfördersumme von 30.615,73 Euro zu erreichen, werden zusätzlich 615,73 Euro aus nicht verbrauchten bezirklichen Mitteln der Kindergartenförderung im Stadtbezirk Bochum-Ost (Vorlage 20261390) herangezogen.
Weiteres Verfahren
Nach einer positiven Entscheidung der Bezirksvertretung werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksverwaltungsstelle Ost mit der Auszahlung der Zuwendungen sowie der Prüfung der einzureichenden Verwendungsnachweise beauftragt. Jährliche Folgelasten entstehen durch die Maßnahme nicht.
Die Beschlussvorlage wird der Bezirksvertretung Bochum-Ost in ihrer Sitzung am 1. Juli 2026 zur Entscheidung vorgelegt.
Unterlagen