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Anzahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister in den Legislaturperioden in Bochum-Südwest, seit der Gemeindereform zum 01. Januar 1975

20261400 · Antwort der Verwaltung · 01.07.2026 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Südwest VI

↳ Zugehörige Anfrage Anzahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister in den Legislaturperioden in Bochum-Südwest, seit der Gemeindereform zum 01. Januar 1975 · 27.05.2026
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KI-Zusammenfassung

Beratungsfolge

Datum | Gremium | Ergebnis | 27.05.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Südwest | Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. | 01.07.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Südwest | noch nicht beraten |

Die Verwaltung hat eine Anfrage der AfD-Bezirksfraktion zur Anzahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest seit der Gemeindereform 1975 beantwortet. Ursache für die anfänglich nur eine Stellvertretung war eine gesetzliche Einschränkung der damaligen Gemeindeordnung.

Hintergrund der Anfrage

In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 27. Mai 2026 stellte die AfD-Bezirksfraktion eine Anfrage zu den historischen Gegebenheiten rund um die Stellvertretungen des Bezirksbürgermeisters. Die Fraktion verwies dabei auf Nachfragen aus der Bevölkerung und bat die Verwaltung um Auskunft zu zwei konkreten Fragen:

  • In welchen Legislaturperioden seit der Gemeindereform 1975 gab es in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest nur einen stellvertretenden Bezirksbürgermeister?

  • Was war der Grund dafür, sofern dies tatsächlich der Fall war?

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Gesetzliche Rahmenbedingungen als Ursache

Die Verwaltung erläutert in ihrer Antwort, dass bei der Gründung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest nach der Gemeindereform zum 1. Januar 1975 die damaligen gesetzlichen Vorgaben die Wahl von lediglich einer stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin bzw. einem stellvertretenden Bezirksbürgermeister zuließen. Eine Erweiterung dieser Möglichkeit wurde erst durch eine spätere Änderung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) geschaffen.

Seit 1984 zwei Stellvertretungen

Seit dem Jahr 1984 macht die Bezirksvertretung Bochum-Südwest von der erweiterten Regelung Gebrauch und wählt seither zwei stellvertretende Bezirksbürgermeisterinnen bzw. Bezirksbürgermeister. Die Anzahl der Stellvertretungen richtet sich jeweils nach der geltenden Rechtslage der GO NRW. Innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens entscheidet die Bezirksvertretung eigenständig über die konkrete Anzahl der Stellvertretungen.

Die Antwort der Verwaltung wird der Bezirksvertretung Bochum-Südwest in ihrer Sitzung am 1. Juli 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Unterlagen

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Südwest (7. Sitzung)
01.07.2026
kein Ergebnis hinterlegt