Bochum Transparent

← alle Vorlagen

Niederflurgerechter Ausbau der Haltestelle „Wibbeltstraße“ - Änderungsantrag der Gruppe Stadtgestalter/Volt -

20261398 · Änderungsantrag · 27.05.2026 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
Hauptdokument: als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Vorgang im Ratsinformationssystem öffnen ↗

📍 Wibbeltstraße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

KI-Zusammenfassung

Beratungsfolge

Datum | Gremium | Ergebnis | 27.05.2026 | Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur | noch nicht beraten |

Ein sachkundiger Bürger beantragt für die Umgestaltung der Bushaltestelle Wibbeltstraße die Einrichtung von Buskaps auf beiden Seiten sowie einen Zebrastreifen an der Querungsinsel. Die Vorschläge sollen die Verkehrssicherheit erhöhen und den Fußverkehr stärken.

Antrag für erweiterte Sicherheitsmaßnahmen

Nikolas Lange, sachkundiger Bürger im Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur, hat einen Änderungsantrag zum niederflurgerechten Ausbau der Haltestelle Wibbeltstraße eingereicht. Der Antrag soll in der 5. Ausschusssitzung am 27. Mai 2026 behandelt werden.

Ratskompass-Newsletter

Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

Jetzt abonnieren

Zwei konkrete Ergänzungsvorschläge

Der Änderungsantrag sieht zwei Ergänzungen zum vorliegenden Beschlusstext vor:

  • Die Haltestelle soll auf beiden Seiten als Buskap ausgeführt werden, wodurch die Fahrbahn beidseitig verengt wird
  • An der Querungsinsel soll ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) eingerichtet werden

Begründung: Verkehrssicherheit und Platzgewinn

Zur ersten Forderung führt der Antragsteller an, dass beide Fahrbahnen auch nach der von der Verwaltung geplanten Umgestaltung eine erhebliche Breite von 4,10 Metern beziehungsweise 5,05 Metern aufweisen würden. Durch die Verengung der Fahrbahn mittels Buskaps blieben die aufgrund des nahegelegenen Friedhofs und der Schule gut frequentierten Gehwege vollumfänglich erhalten.

Die Fahrbahn-Verengung würde zudem Überholmanöver des Kfz-Verkehrs bei haltenden Bussen ausschließen. Bei der aktuellen Planung bestehe das Risiko gefährlicher Vorbeifahrten zwischen haltenden Bussen und der Querungshilfe, was ein deutliches Risiko für den Fußverkehr darstelle.

Hoher Querungsbedarf durch Schule und Friedhof

Den Zebrastreifen begründet der Antragsteller mit dem hohen Querungsbedarf durch die direkt an der Haltestelle verortete Schule sowie den Friedhof. Dies führe in Spitzenzeiten zu einem sehr hohen Aufkommen von Zu-Fuß-Gehenden, das auf starken motorisierten Verkehr treffe.

Das Überqueren der Straße zwischen der langen Kette an Kraftfahrzeugen erweise sich für die schwächsten Verkehrsteilnehmenden als besonders schwierig. Dies stelle grundsätzlich und insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen eine deutliche Gefahr dar.

Mit einem Zebrastreifen würde der Fußgängerverkehr gestärkt, den schwächsten Verkehrsteilnehmenden Vorrang eingeräumt und die Verkehrssicherheit deutlich erhöht. Zudem würde dem Leitbild Mobilität zur Geltung verholfen.

Unterlagen

Beratungen

Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (5. Sitzung)
27.05.2026
kein Ergebnis hinterlegt