Radverkehr Castroper Hellweg
20261279 · Antwort der Verwaltung · 27.05.2026 · Tiefbauamt
📍 Castroper Hellweg · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat im Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur eine Anfrage zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Castroper Hellweg zwischen der Castroper Straße und der Josef-Baumann-Straße gestellt. Die Fraktion regte eine Senkung der derzeit geltenden 60 km/h auf 50 km/h an. Als Gründe wurden die fehlende Nutzungspflicht für Radwege auf diesem Teilstück sowie die Erhöhung der Sicherheit für Radfahrende und die Reduzierung des Verkehrslärms angeführt.
Die Verwaltung antwortete in der Vorlage 20261279, dass die Geschwindigkeitsregelung von 60 km/h bereits seit 1993 besteht. Obwohl die benutzungspflichtigen Radwege auf dem genannten Abschnitt später aufgehoben wurden, sieht die Verwaltung Spielraum für Ausnahmen in den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung. Die aktuelle Regelung wird als Kompromiss zur Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses bei gleichzeitiger Gewährleistung der Sicherheit bezeichnet.
Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 50 km/h ist laut dem Tiefbauamt nicht geplant. Die Verwaltung und die Polizei verzeichneten im betreffenden Bereich keine besonderen Gefahrenlagen oder Auffälligkeiten im Unfalllagebild im Zusammenhang mit dem Radverkehr. Die derzeitige Geschwindigkeitsanordnung wird daher als angemessen und verhältnismäßig eingestuft.
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