Anzahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister in den Legislaturperioden in Bochum-Wattenscheid, seit der Gemeindereform zum 01. Januar 1975
20261274 · Antwort der Verwaltung · 30.06.2026 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Wattenscheid II
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Die AfD-Fraktion der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid hat eine Anfrage zur Anzahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister in den Legislaturperioden seit der Gemeindereform am 1. Januar 1975 gestellt. Die Anfrage bezog sich auf die Frage, in welchen Zeiträumen lediglich ein stellvertretender Bezirksbürgermeister gewählt wurde und welche Gründe hierfür vorlagen.
Die Verwaltung erklärte dazu, dass aufgrund der ursprünglichen gesetzlichen Vorgaben nach der Gründung der Bezirksvertretung zunächst nur eine stellvertretende Person gewählt werden konnte. Erst durch eine spätere Änderung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wurde die Wahl mehrerer Stellvertreter rechtlich möglich. Seit dem Jahr 1984 wählt die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid zwei stellvertretende Bezirksbürgermeister bzw. stellvertretende Bezirksbürgermeisterinnen.
Die Anzahl der Stellvertretungen richtet sich nach der jeweils geltenden Rechtslage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Bezirksvertretung entscheidet dabei im Rahmen dieser gesetzlichen Vorgaben eigenständig über die konkrete Anzahl der zu wählenden Stellvertretungen.
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