Änderung des Geltungsbereiches für den Bebauungsplan 1039 – Technologiequartier am Campus – sowie Anpassung des städtebaulichen Vorentwurfes
20261257 · Antrag · 03.06.2026
📍 Technologiequartier · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
▶ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlagennummer 20261257 wird eine Änderung des Bebauungsplans 1039 für das Technologiequartier am Campus beantragt. Der von Stefan Klapperich eingebrachte Antrag sieht eine Verkleinerung des bereits beschlossenen Gebiets vor, wobei die südliche Auf- und Abfahrt von der Universitätsstraße unverändert bleiben soll. Damit soll eine Änderung der Verkehrsführung sowie ein Eingriff in den Baumbestand vermieden werden.
Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die Möglichkeiten für verbesserte Fuß- und Radwegverbindungen zum Parkway EmscherRuhr und zum Themenradweg Rheinischer Esel zu prüfen. Um den Flächenverlust durch die Verkleinerung des Gebiets auszugleichen, soll die zulässige Geschosshöhe im städtebaulichen Vorentwurf auf bis zu acht Geschosse erhöht werden. Laut Begründung ist dies aufgrund der Topografie ohne Verschattung der angrenzenden Bebauung möglich.
Ein weiterer Punkt des Antrags ist der Nachweis von Stellplätzen, die nach Möglichkeit in Tiefgaragen untergebracht werden sollen, um die Dimensionierung der Quartiersgarage zu reduzieren. Der Antrag verfolgt das Ziel, die Planungssicherheit zu erhöhen und den Einsatz administrativer Ressourcen für spätere Änderungen zu vermeiden.
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