Anregung gemäß § 24 Go NRW Markierung des geografischen Mittelpunkts der Stadt Bochum im Friederikapark
✦ Zusammenfassung
Beratungsfolge
Datum | Gremium | Ergebnis | 21.05.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Mitte | noch nicht beraten |
Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksvertretung Bochum-Mitte, eine Bürgeranregung zur physischen Markierung des geografischen Mittelpunkts der Stadt im Friederikapark nicht zu folgen. Als Hauptgrund führt sie den Schutz der ökologischen Funktionen des Waldgebiets an.
Bürger regt Markierung des Stadtmittelpunkts an
Ein Bürger hatte gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW angeregt, den geografischen Mittelpunkt der Stadt vor Ort sichtbar zu markieren. Er verwies darauf, dass es sich um ein „einzigartiges Merkmal“ der Stadt handle, das zwar in städtischen Angeboten wie der Freizeitkarte ausgewiesen sei, jedoch nicht in externen digitalen Kartendiensten wie Google Maps oder OpenStreetMap zu finden sei. Zudem könne eine solche Markierung dem wenig bekannten Friederikapark zusätzliche Aufmerksamkeit verschaffen.
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Verwaltung sieht ökologische Funktionen gefährdet
Die Verwaltung würdigt die Anregung grundsätzlich als positiv, kommt jedoch nach fachlicher Prüfung zu einer ablehnenden Empfehlung. Der entscheidende Punkt ist der Charakter des Friederikaparks: Bei der Fläche handelt es sich trotz des Namens um einen Wald im Sinne des Gesetzes und eine städtische Forstfläche.
Die Waldfläche übernimmt im dicht bebauten Umfeld wichtige ökologische Funktionen:
- Lebensraum für verschiedene Tier- und Pflanzenarten
- Rückzugs- und Überwinterungsgebiet für Kleinsäuger und Insekten
- Brut- und Aufenthaltsraum für Vögel
Eine Erhöhung des Bekanntheitsgrades mit potenziell steigenden Besucherzahlen sei daher aus fachlicher Sicht nicht zielführend, da diese die ökologischen Funktionen beeinträchtigen könnte.
Weitere Argumente gegen die Markierung
Die Verwaltung führt zusätzliche Gründe für ihre ablehnende Haltung an:
- Der geografische Mittelpunkt ist ein rechnerisch ermittelter Flächenschwerpunkt ohne städtebauliche, historische oder funktionale Bedeutung
- Aufwand für Einrichtung, Gestaltung und dauerhafte Unterhaltung stehe in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen
- Der geografische Mittelpunkt sei bereits in städtischen digitalen Informationsangeboten verfügbar
Die Tatsache, dass externe Kartendienste diesen Punkt bislang nicht ausweisen, begründe keinen unmittelbaren Handlungsauftrag für eine physische Markierung vor Ort.
Entscheidung steht noch aus
Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird am 21. Mai 2026 über die Bürgeranregung entscheiden. Finanzielle Auswirkungen oder jährliche Folgelasten entstehen durch die Ablehnung der Anregung nicht.
Unterlagen
Dokumente
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Beratungsfolge
- 21.05.2026kein Ergebnis hinterlegt
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