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Wahl der Mitglieder und Stellvertretungen für die Kommunale Konferenz Alter und Pflege

20261173 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 02.06.2026 · Amt für Soziales

🟢 Beschlossen 02.06.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (5. Sitzung)
Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 3 (AfD, UWG FB-BSW)
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KI-Zusammenfassung

Beratungsfolge

Datum | Gremium | Ergebnis | 02.06.2026 | Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales | noch nicht beraten |

Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales soll Anfang Juni drei ordentliche Mitglieder und drei Stellvertretungen für die Kommunale Konferenz Alter und Pflege bestimmen. Das Fachgremium koordiniert alle Fragen zur pflegerischen Versorgung in der Stadt.

Wahl von Ausschussvertretern steht an

Am 2. Juni 2026 wird der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die personelle Besetzung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege entscheiden. Gewählt werden sollen:

  • 3 ordentliche Mitglieder
  • 3 stellvertretende Mitglieder

Die Namen der zu wählenden Personen sind in der Beschlussvorlage noch nicht eingetragen und werden erst in der Sitzung benannt.

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Aufgaben der Konferenz Alter und Pflege

Die Kommunale Konferenz Alter und Pflege ist ein örtliches Fachgremium, das sich mit allen Fragen und Problemfeldern beschäftigt, die sich aus der Umsetzung des Pflegeversicherungsgesetzes ergeben. Durch das Zusammenwirken aller Beteiligten im pflegerischen Versorgungsbereich sollen konsensfähige Qualitätssicherungskonzepte sowie Planungen auf örtlicher Ebene abgestimmt und weiterentwickelt werden.

Gesetzliche Grundlage

Die Einrichtung solcher Konferenzen ist gesetzlich vorgeschrieben. Nach dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Landespflegerechtes und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige (APG NRW) sowie den §§ 8 und 9 SGB XI müssen Kreise und kreisfreie Städte örtliche Konferenzen Alter und Pflege einrichten und deren Geschäftsführung übernehmen.

Gemäß der Geschäftsordnung der Bochumer Konferenz entsendet der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales drei Vertreter als ständige Mitglieder. Für jedes Mitglied muss mindestens eine Stellvertretung benannt werden.

Unterlagen

Beratungen

Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (5. Sitzung)
02.06.2026
Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 3 (AfD, UWG FB-BSW)