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Entscheidung OVG NRW in Sachen Schwimmbad Höntrop

20261169 · Mitteilung der Verwaltung · 19.05.2026 · Rechtsamt

🟢 Beschlossen 19.05.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (6. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge

Datum | Gremium | Ergebnis | 19.05.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid | noch nicht beraten |

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat am 22. April 2026 eine finale Entscheidung im Klageverfahren zum bauplanungsrechtlichen Vorbescheid für das Schwimmbad Höntrop gefällt. Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid wird am 19. Mai über das Urteil informiert.

Gerichtsverfahren abgeschlossen

Die Stadtverwaltung teilt mit, dass das OVG NRW das Klageverfahren zum bauplanungsrechtlichen Vorbescheid für das Schwimmbad Höntrop mit einem Beschluss vom 22. April 2026 abschließend entschieden hat. Das Rechtsamt übersendet den Gerichtsbeschluss zur Kenntnisnahme an die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid.

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Beratung in der Bezirksvertretung

Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid wird in ihrer Sitzung am 19. Mai 2026 über die Gerichtsentscheidung informiert. Der Beschluss des OVG liegt als geschwärzte Version bei.

Der konkrete Inhalt und die Auswirkungen der Gerichtsentscheidung gehen aus der öffentlichen Mitteilung nicht hervor. Das Schwimmbadprojekt in Höntrop war Gegenstand eines längeren Rechtsstreits um planungsrechtliche Fragen.

Unterlagen

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (6. Sitzung)
19.05.2026
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.