Geschäftsordnungsantrag
✦ Zusammenfassung
Zweifel an finanzieller Umsetzbarkeit
Die Antragsteller beziehen sich dabei auf die vorläufige Haushaltsführung nach § 82 der Gemeindeordnung NRW, die aufgrund der schwierigen Finanzlage der Stadt Bochum gilt. Sie argumentieren, dass vor einer Beratung und Beschlussfassung geklärt werden müsse, ob positive Beschlüsse finanziell überhaupt umsetzbar seien.
Forderung nach Absetzung bei Nicht-Beschlussfähigkeit
Sollte sich herausstellen, dass die Voraussetzungen für eine Beschlussfassung nicht erfüllt sind, fordert die AfD, den entsprechenden Tagesordnungspunkt nicht zu beraten und von der Tagesordnung abzusetzen. Der Antrag ist für die Ausschusssitzung am 21. April 2026 eingereicht worden.
Dokumente
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Beratungsfolge
- 21.04.2026kein Ergebnis hinterlegt
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