Unterhaltsvorschuss in der Stadt Bochum – Entwicklung, Rückgriffquote und Kontrolle der Anspruchsvoraussetzungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in der vorliegenden Vorlage der Nummer 20261050 eine Anfrage der AfD-Fraktion zu den Entwicklungen bei den Unterhaltsvorschüssen in Bochum. Laut den Berichten des Jugendamtes stiegen die Fallzahlen von 3.439 Kindern im Jahr 2021 auf 4.248 Kinder im Jahr 2025. Parallel dazu erhöhten sich die Gesamtausgaben von etwa 9,99 Millionen Euro auf circa 13,65 Millionen Euro, wobei der kommunale Eigenanteil von rund 3,00 Millionen Euro auf 4,10 Millionen Euro anstieg.
Die Zahl der Ablehnungen verzeichnete einen Anstieg von 422 Fällen im Jahr 2021 auf 664 Fälle im Jahr 2025. Die realisierten Rückforderungen sanken im gleichen Zeitraum von etwa 1,03 Millionen Euro auf 0,66 Millionen Euro. Eine Ermittlung der Rückgriffsquote ist laut Verwaltung nicht möglich, da die Zentralisierung durch das Landesamt für Finanzen eine solche statistische Auswertung verhindert. Zum Stichtag 31.12.2025 beliefen sich die Forderungen in 2.915 Fällen auf insgesamt über 1,94 Millionen Euro.
Hinsichtlich der Strafanzeigen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht wurden für den Zeitraum von 2021 bis 2025 keine Fälle in Bochum registriert. Zudem wurden zwischen 2022 und 2025 keine Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Daten zur durchschnittlichen Bezugsdauer, zur Staatsangehörigkeit der Kinder oder zu Personen mit Auslandsaufenthalt liegen nicht vor, da diese nicht statistisch erhoben werden. Seit Juli 2019 erfolgt der Rückgriff bei neuen Fällen durch das Landesamt für Finanzen, wobei die eingezogenen Gelder dem Landes- und Bundeshaushalt zufließen.
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Beratungsfolge
- 07.05.2026Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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