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Unterhaltsvorschuss in der Stadt Bochum – Entwicklung, Rückgriffquote und Kontrolle der Anspruchsvoraussetzungen

20261050 · Antwort der Verwaltung · 07.05.2026 · Jugendamt

↳ Zugehörige Anfrage Unterhaltsvorschuss in der Stadt Bochum – Entwicklung, Rückgriffquote und Kontrolle der Anspruchsvoraussetzungen · 19.03.2026
🟢 Beschlossen 07.05.2026 · Rat (6. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zur Entwicklung und Kontrolle von Unterhaltsvorschussleistungen in Bochum reagiert. Aus den vorliegenden Zahlen geht hervor, dass die Anzahl der Kinder, die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beziehen, von 3.439 im Jahr 2021 auf 4.248 im Jahr 2025 gestiegen ist. Parallel dazu erhöhten sich die Gesamtausgaben von rund 9,9 Millionen Euro im Jahr 2021 auf etwa 13,6 Millionen Euro im Jahr 2025. Der kommunale Eigenanteil stieg im gleichen Zeitraum von knapp 3 Millionen Euro auf über 4 Millionen Euro an.

Die realisierten Rückforderungen verzeichneten einen Rückgang von etwa 1,03 Millionen Euro im Jahr 2021 auf rund 659.000 Euro im Jahr 2025. Eine Berechnung der Rückgriffsquote ist laut Verwaltung seit 2019 nicht möglich, da die Einnahmen teilweise direkt an das Land fließen. Auch die Zahl der abgelehnten Anträge nahm von 422 im Jahr 2021 auf 664 im Jahr 2025 zu.

Hinsichtlich Forderungen aus nicht angezeigten Änderungen oder falschen Angaben bestanden zum Stichtag 31. Dezember 2025 Forderungen in 2.915 Fällen in Höhe von insgesamt rund 1,9 Millionen Euro. Im Zeitraum von 2022 bis 2025 wurden keine Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verletzung von Mitwirkungspflichten eingeleitet.

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Beratungen

Rat (6. Sitzung)
07.05.2026
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.