Bochum Transparent

← alle Vorlagen

Gebäude Ecke Wittener Straße/Goystraße

20261031 · Antwort der Verwaltung · 07.05.2026 · Dezernat VI - Bauen, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit

↳ Zugehörige Anfrage Gebäude Ecke Wittener Straße/Goystraße · 19.03.2026
🟢 Beschlossen 07.05.2026 · Rat (6. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Hauptdokument: als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Vorgang im Ratsinformationssystem öffnen ↗

📍 Goystraße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der SPD-Ratsfraktion zum Status eines unvollendeten Rohbaus an der Kreuzung Wittener Straße und Goystraße reagiert. Das Objekt in der Wittener Straße 230 ist im städtischen Verdachtsimmobilien-Kataster erfasst, wird jedoch nicht als Problemimmobilie eingestuft, da Baumaßnahmen stattfinden.

Nach Angaben des Dezernats VI liegen keine baurechtlichen Verstöße vor, weshalb die Stadt keine Möglichkeiten für ein direktes Eingreifen sieht. Die vorhandene Baugenehmigung verpflichtet nicht zu einem festen Fertigstellungstermin, solange die Bauarbeiten nicht länger als ein Jahr unterbrochen werden. Da für das Areal kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt, sind Instrumente wie Bau- oder Rückbaugebote nicht anwendbar. Auch bauordnungsrechtliche Maßnahmen oder das sogenannte Schönheitsgebot kommen nicht in Betracht.

Weitere Interventionsmöglichkeiten wurden ebenfalls ausgeschlossen. Das Wohnraumstärkungsgesetz findet keine Anwendung, da das Gebäude nicht bewohnt ist. Förderprogramme der Städtebauförderung oder der Landeswohnraumförderung sind für das Vorhaben nicht nutzbar. Die Stadt plant derzeit keine wirtschaftlichen Anreize oder eine Vermittlung von Kaufinteressenten, um den Weiterbau der Immobilie zu fördern.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 158 Wörter).

Beratungen

Rat (6. Sitzung)
07.05.2026
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.