Versorgung mit Personalausweisen für Wohnungslose in Bochum
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die SPD im Rat“ zur Versorgung von wohnungslosen Menschen mit Personalausweisdokumenten reagiert. Die Anfrage untersuchte, ob bereits Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs bestehen oder ein aufsuchender Service, etwa bei Aktionstagen in Zusammenarbeit mit Sozialbehörden, eingerichtet werden könne.
Die zuständige Fachabteilung erklärte dazu, dass das Bürgerbüro die ausweisrechtlichen Vorgaben so flexibel wie möglich handhabe. Ein direkter Ausweisbeantragungsservice vor Ort sei jedoch schwer umsetzbar, da zur Prüfung der Identität häufig eine Kontaktaufnahme mit früheren Meldebehörden notwendig sei. Diese Kommunikation könne im Rahmen von Aktionstagen nicht gewährleistet werden.
Hinsichtlich der Gebühren wurde gefragt, ob die Stadt bereits von der Härtefallregelung nach der Personalausweis-Gebührenverordnung Gebrauch mache, um Kosten für Bedürftige zu senken. Die Verwaltung erläuterte, dass diese Regelung als Ausnahmetatbestand eng auszulegen sei und nur in seltenen Einzelfällen greife. Ein Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder XII begründe noch keine Bedürftigkeit im Sinne der Verordnung. Eine Anwendung der Gebührenreduzierung käme für wohnungslose Personen lediglich dann in Betracht, wenn kein Leistungsbezug vorliege, was die praktische Anwendung der Regelung einschränke.
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