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Versorgung mit Personalausweisen für Wohnungslose in Bochum

20261005 · Antwort der Verwaltung · 02.06.2026 · Amt für Bürgerservice

↳ Zugehörige Anfrage Versorgung mit Personalausweisen für Wohnungslose in Bochum · 05.03.2026
🟢 Beschlossen 02.06.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (5. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Fraktion „Die SPD im Rat“ hat im Rahmen einer Anfrage die Versorgung wohnloser Menschen mit Personalausweisdokumenten thematisiert. Hintergrund der Anfrage war die Frage, ob Maßnahmen zur Verbesserung der Erreichbarkeit sowie die Nutzung von Härtefallregelungen zur Gebührenreduzierung möglich seien, um den Zugang zu Sozialleistungen zu erleichtern.

In der Antwort der Verwaltung, verfasst von Andreas Mruck vom Amt für Bürgerservice, wird darauf hingewiesen, dass das Bürgerbüro die ausweisrechtlichen Vorgaben bereits so flexibel wie möglich handhabe. Ein aufsuchender Service, etwa durch mobile Beantragung an Aktionstagen, sei jedoch aufgrund organisatorischer Grenzen schwierig. Da zur Identitätsprüfung häufig eine Rücksprache mit früheren Meldebehörden erforderlich sei, könne eine unmittelbare Beantragung bei mobilen Terminen nicht gewährleistet werden.

Bezüglich der Gebühren erläuterte die Verwaltung, dass die Härtefallregelung nach der Personalausweis-Gebührenverordnung als enger Ausnahmetatbestand zu werten sei. Eine Reduzierung oder ein Erlass der Gebühren sei nicht allein durch den Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder XII begründet. Eine Anwendung der Regelung käme für wohnungslose Personen primär dann in Betracht, wenn kein Leistungsbezug vorliegt.

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Beratungen

Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (5. Sitzung)
02.06.2026
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.